StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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S. VVorwort zur 5. Auflage
2017 ist die 4. Auflage des „Leukauf/Steininger“ erschienen und wurde freundlich aufgenommen. Seither sind acht Jahre vergangen. Zwar wurde der Kommentar mit zwei Updates - das eine im Jahr 2018, das andere im Jahr 2020 - auf den jeweils aktuellen Stand gebracht, doch sind seitdem mittlerweile zwölf Novellen zum StGB erlassen worden. Zu nennen ist etwa das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz, BGBl I 2020/148, das zu Änderungen in den §§ 107c und 283 StGB sowie zur Neuschaffung des § 120a StGB geführt hat. Auf Grund einer Entscheidung des VfGH, BGBl I 2020/154, wurde § 78 StGB durch BGBl I 2021/242 reformiert. Das StrEUAG 2021, BGBl I 2021/94, brachte eine Anpassung der §§ 288 Abs 4, 293, 295 und 296 StGB an die europäische Staatsanwaltschaft. Daneben wurden die §§ 168c und d StGB in 168e und f StGB umbenannt. Mit BGBl I 2021/148 wurde § 256 StGB verschärft. Mit dem Terror-Bekämpfungs-Gesetz, BGBl I 2021/159, wurde die Regelung gegen religiös motivierte extremistische Verbindungen in § 247b StGB geschaffen, § 52b StGB eingeführt und § 33 Abs 1 StGB mit Z 5a um einen weiteren Erschwerungsgrund erweitert. Neben der Erweiterung des § 20b StGB um einen neuen Abs 2a erfolgte, europäischen Vorgaben folgend, eine Neufassung des § 165 StGB sowie die Schaffung eines eigenen Erschwerungsgrund für Fälle der Geld...