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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 110 Allgemeine Übergangsbestimmungen betreffend Arbeitsstoffe

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Arbeitsstoffevaluierung - stufenweises Inkrafttreten
1- 4
II.
Gefährliche Arbeitsstoffe - Kennzeichnung, Messung
5, 6
III.
Grenzwerte - MAK-Werte-Liste, GKV
7- 9
IV.
Rechtsbereinigung 2015 - CLP-VO, Karzinogene-Richtlinie 2004/37/EG
V.
Rechtsbereinigung 2024 GKV-Novelle

I. Arbeitsstoffevaluierung - stufenweises Inkrafttreten

1

Nach § 102 ASchG wurde das Inkrafttreten der Arbeitgeberverpflichtung zur allgemeinen Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen und Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente in zwei Stufen vorgesehen. Mit § 110 Abs 1 ASchG galt auch für die besondere Ermittlung und Beurteilung gefährlicher Arbeitsstoffe eine nach Betriebsgröße gestaffelte Übergangsfrist - ebenfalls in zwei Stufen:

  • Für jene Arbeitsstätten, in welchen mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt werden, gelten diese Pflichten seit ; vgl § 112 ASchG für die Gesundheitsüberwachung).

  • Für die restlichen Arbeitsstätten wurde das Inkrafttreten mit vorgesehen bzw sind die Regelungen hinsichtlich der Arbeitsstoffe bereits mit in Kraft getreten.

2

Diese Übergangsfrist wurde mit der ASchG-Novelle BGBl I 1997/9 durch d...

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