ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
2. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 81 Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Aufgaben der Arbeitsmediziner | ||
II. | Arbeitgeberpflichten gegenüber Arbeitsmedizinern | ||
III. | Hinzuziehung der Arbeitsmediziner und sonstiger Fachleute | ||
IV. | Auskünfte und Beratung der Arbeitnehmer, Belegschaftsorgane und Sicherheitsvertrauenspersonen | ||
V. | Überwachung der Gesundheit auf Wunsch der Arbeitnehmer | ||
VI. | Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) | ||
A. | Entwicklung der BGF und Europäisches Netzwerk | ||
B. | BGF-Instrumente und Qualitätskriterien | ||
VII. | Betriebliches Gesundheitsmanagement, Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme | ||
I. Aufgaben der Arbeitsmediziner
1
Die Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung liegen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind hingegen primäre Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte (siehe Anmerkungen zu § 76). Dementsprechend ist bei der Organisation des Brandschutzes die Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte, bei der Organisation der Ersten Hilfe die Beiziehung der Arbeitsmediziner vorgesehen. Bestimmte Angelegenheiten fallen sowohl in den Bereich de...