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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 127 Anhängige Verwaltungsverfahren

Renate Novak

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Mit der ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 wurde § 127 Abs 3 ASchG neu eingefügt:

Die ASchG-Novelle sieht in § 56 Abs 2 ASchG eine zusätzliche Voraussetzung zur Erlangung einer Ermächtigung zur Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen vor. Rechtskräftige Ermächtigungsbescheide bleiben davon jedenfalls unberührt. Aber auch anhängige Ermächtigungsverfahren sollen noch nach der bisherigen Rechtslage weitergeführt werden können. (ErlRV 1983 BlgNR 24. GP)

Durch die ASchG-Novelle BGBl I 2017/126 wurden die Ermächtigungsverfahren zur Untersuchungsdurchführung mit ersetzt durch ein Anmeldeverfahren und Eintragung in eine Liste (siehe Anmerkungen zu § 56).

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