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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 21 Arbeitsstätten in Gebäuden

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Belichtung (Abs 2)
2- 5
III.
Verkehrswege und Ausgänge (Abs 3)
6- 13
IV.
Sicherung der Flucht (Abs 4)
14- 22
V.
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (Abs 5)
23- 27
VI.
Teilnutzung als Arbeitsstätte (Abs 6)
28, 29

I. Allgemeines

1

Arbeitsstätten in Gebäuden müssen eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit aufweisen. Nähere Regelungen dazu enthält die Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl II 1998/368.

Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen der AStV siehe Kommentierte Rechtsvorschriften auf der Website der Arbeitsinspektion (Stand ) unter https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Rechtsvorschriften/Rechtsvorschriften.html.

II. Belichtung (Abs 2)

2

Alle Räume in Arbeitsstätten sind gemäß § 5 AStV entsprechend ihrer Nutzungsart ausreichend beleuchtbar einzurichten. Die Beleuchtung von Räumen ist so zu gestalten, dass sie von den Ein- und Ausgängen aus geschaltet werden kann, Lichtschalter leicht zugänglich und erforderlichenfalls bei Dunkelheit erkennbar sind und Leuchten so beschaffen und so angebracht sind, dass eine Gefährdung der Arbeitnehmer vermieden wird.

3

Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, die möglichst gleichmäßi...

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