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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 99 Behördenzuständigkeit

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zuständige Behörde
1- 7
II.
Instanzenzug bei Bescheiden des Arbeitsinspektorats
8- 10
III.
Instanzenzug bis - § 99 Abs 4 ASchG
11, 12
IV.
Aufgehobene Ausnahmen - § 99 Abs 1 ASchG
13, 14
V.
Zuständige Behörde ab - Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform
15- 21

I. Zuständige Behörde

1

Mit ist die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform in Kraft getreten (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 2012/51) und damit auch die Änderungen des § 99 ASchG zur Anpassung an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - BMASK, BGBl I 2013/71.

2

Bis Jahresende 2013 galt die Behördenzuständigkeit nach alter Rechtslage gemäß § 99 Abs 2 bis 4 ASchG idF BGBl I 2012/118:

§ 99 Abs 3 ASchG aF regelte die Behördenzuständigkeit für jene Verfahren (Bewilligungen, Genehmigungen, Vorschreibungen, Ausnahmen usw), welche eine Entscheidung der „zuständigen Behörde“ vorsehen. Die Gesetzesmaterialien zur ASchG-Stammfassung verweisen auf die Vorgängerregelung des § 30 ANSchG über die Behördenzuständigkeit, die in inhaltlicher Hinsicht übernommen wurde, es erfolgte aber durch § 99 Abs 3 ASchG aF eine Klarstellung durch konkrete Anführung der Behörden bzw Verfahren. § 99 Abs 3 ASchG wurde in Folge zur Anpassung an geändert...

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