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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 50 Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Untersuchungen bei gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung - Rechtsüberleitung VGÜ
1- 4
II.
Umsetzung der Lärm-RL 2003/10/EG (VOLV, VGÜ)
5, 6
III.
Verpflichtende Lärmuntersuchungen (§ 4 Abs 1 und 2 VGÜ, § 50 ASchG)
7, 8
A.
Arbeitsmedizinische Untersuchung der Hörfähigkeit
9, 10
B.
Wiederkehrende Lärmuntersuchungen (§§ 50 Abs 2 und 55 ASchG)
11- 13
IV.
Vorbeugende audiometrische Untersuchungen (besondere Untersuchung - § 51 ASchG, § 4 Abs 3 VGÜ)
14- 17

I. Untersuchungen bei gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung - Rechtsüberleitung VGÜ

1

Nach der vor dem ASchG geltenden Rechtslage (ANSchG) waren ausschließlich verpflichtende Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen. Die bei Erlassung des ASchG umzusetzende alte Lärmrichtlinie 86/188/EWG sah hingegen nur freiwillige Untersuchungen vor. Das ASchG regelt die „Eignungs(Einstellungs)untersuchung“ schließlich in gleicher Weise wie nach alter Rechtslage als verpflichtend, dh eine Beschäftigung von Arbeitnehmern mit diesen Tätigkeiten ist erst nach erfolgter arbeitsmedizinischer Untersuchung der Hörfähigkeit zulässig (§ 50 Abs 1 ASchG; der ANSchG-Begriff „Einstellungsuntersuchung“ wird - weil missverständlich - heute nicht mehr verwendet).

2

Die als „wiederkehrende Untersuchungen“ der Hörfähigkeit bezeichneten Un...

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