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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 67 Bildschirmarbeitsplätze

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte
1- 8
II.
Ergonomische Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (§ 67 Abs 2 und 3 ASchG, 2. Abschnitt BS-V)
9- 12
III.
Bildschirmarbeitsplätze mit tragbaren Datenverarbeitungsgeräten - Laptops (§ 67 Abs 4 ASchG)
13, 14
IV.
Bildschirmarbeitsplätze gemäß § 67 Abs 5 ASchG
15- 20
V.
Fallweise kurz dauernde Eingaben und Abfragen mit Tätigkeitswechsel (§ 16 Abs 1 BS-V)
VI.
Tele-Heimarbeit - Home Office (Bildschirmarbeitsplätze außerhalb der Arbeitsstätte gemäß § 67 Abs 6 ASchG)
22- 25
VII.
Unterweisung, Information, Anhörung und Beteiligung (4. Abschnitt BS-V)
A.
Unterweisung (§ 13 BS-V)
B.
Information (§ 14 BS-V)
C.
Anhörung und Beteiligung (§ 15 BS-V)

I. Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte

1

Die §§ 67 und 68 über Bildschirmarbeitsplätze und besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit beinhalten die Umsetzung der Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten.

Die Definitionen in § 68 Abs 1 ASchG berücksichtigen die Begriffsbestimmungen des Art 2 der Richtlinie 90/270/EWG, ua Art 2 lit c zum Arbeitnehmerbegriff bei Bildschirmarbeit. Nach den Gesetzesmaterialien der ASchG-Stammfassung konnten die Definitionen nach der (mittlerweile zurückgezogenen) ÖNORM A 26...

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