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ASoK 9, September 2000, Seite 323

Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen

Dr. Wolfgang Höfle

Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen (§ 49 a ASGG)

ARD 5128/13/2000

Mit Wirkung seit : 9,75% (vorher: 9%).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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