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ASoK 9, September 2000, Seite 329

OGH: Insolvenz Arbeitgeber

Werden einem insolventen Arbeitgeber von einem Dritten Mittel zur Zahlung der offenen Entgeltansprüche der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, so erwirbt dieser damit weder Ansprüche gegen die Arbeitnehmer noch aus solchen Ansprüchen abgeleitete Ansprüche gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, sondern nur eine Konkursforderung gegen den Gemeinschuldner. – (§ 7 Abs. 6 a IESG i. d. F. des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1994)

( 8 Ob S 314/99 f)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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