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OGH: Behandlungskosten / Erstattung
• Eine Kostenerstattung für von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie durchgeführte Massagebehandlungen ist gemäß § 131 Abs. 1 ASVG von der Gebietskrankenkasse zu Recht abzulehnen, weil Massagebehandlungen nur im Tarif für Vertragsfachärzte für physikalische Medizin und im Tarif für praktische Vertragsärzte mit besonderer Berechtigung aufscheinen, alle anderen Fachärzte daher keine entsprechenden Vertragspartner i. S. d. § 131 Abs. 1 ASVG sind. – (§ 131 Abs. 1 ASVG)
( 10 Ob S 102/99 v)