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ASoK 9, September 2000, Seite 324

VwGH: Sozialhilfe / Pflegeheim

1. Einem i. S. d. § 1 Abs. 3 SHG Hilfsbedürftigen ist Sozialhilfe ungeachtet allfälliger Unterhaltsansprüche gegen unterhaltspflichtige Angehörige zu gewähren. Die Frage, ob und in welchem Ausmaß Angehörige des Hilfsbedürftigen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht zur Ersatzleistung herangezogen werden können, ist nicht im Verfahren betreffend Gewährung von Sozialhilfe an den Hilfsbedürftigen zu klären, sondern – wenn kein Vergleich zustande kommt – in dem gegen den Ersatzpflichtigen geführten Verfahren nach § 11 Abs. 3 SHG. Daraus folgt, dass eine Einschränkung der zuzuerkennenden Leistung im Hinblick auf das Vorhandensein unterhaltspflichtiger Angehöriger rechtswidrig ist.

2. Gemäß § 947 ABGB ist der Geschenkgeber, wenn er in der Folge in solche Dürftigkeit gerät, dass es ihm an dem nötigen Unterhalt gebricht, befugt, jährlich von dem geschenkten Betrage die gesetzlichen Zinsen, insoweit die geschenkte Sache oder derselbe Wert noch vorhanden ist und ihm der nötige Unterhalt mangelt, von dem Beschenkten zu fordern, wenn sich dieser nicht selbst in gleich dürftigen Umständen befindet. Für die Beantwortung der im gegebenenS. 325Zusammenhang wesentlichen Frage, was unter dem nötigen Unterhalt im Si...

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