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Jugendbeschäftigung: Novelle 2000
Rahmenbedingungen für Ausbildungsbetriebe werden attraktiver
Im Rahmen eines Gesamtpaketes wurden vom Gesetzgeber noch vor der Sommerpause richtungweisende Änderungen folgender Gesetze beschlossen: Berufsausbildungsgesetz (BAG), Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz (JASG), Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), Kinder-und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Ziel dieser Novelle ist es, die Rahmenbedingungen für Ausbildungsbetriebe attraktiver zu machen. Sie kann auch als Beitrag dazu verstanden werden, die Rate der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin auf einem im Europavergleich günstigen Niveau zu halten.
I. BAG-Novelle
1. Vorlehre
1.1. Dauer der Vorlehre
Benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen am Arbeitsmarkt soll durch eine Vorlehre der Übertritt in ein reguläres Lehrverhältnis erleichtert werden. Gegenstand eines Vorlehreverhältnisses ist die Vermittlung des Bildungsinhaltes des ersten Lehrjahres. Als benachteiligte Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen gelten Lehrstellensuchende, die beim AMS mindestens drei Monate vorgemerkt sind oder die sich nachweislich mindestens fünfmal erfolglos um eine Lehrstelle beworben haben. Zusätzlich muss auf diesen Personenkreis auch mindestens eines der folgenden Kriterien zutreffen:
• Schulpflicht wurde zur Gänze oder teilweise in der a...