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Feuerversicherung: Blitzschlag
RSS-E 92/24
1. Gemäß der Besonderen Bedingung 2033K besteht Versicherungsschutz für „direkte Blitzschläge“, also die unmittelbare Kraft- oder Wärmeeinwirkung eines Blitzes auf die versicherten Sachen. Demgegenüber schließt Art 2.4 AFB 2018 Schäden durch die Energie des elektrischen Stroms (zB Überspannung) vom Deckungsschutz aus, es sei denn, es handelt sich um eine unvermeidbare Folge eines versicherten Ereignisses.
2. Liegt aber ein Blitzeinschlag in eine versicherte Leuchte mit den bezeichneten Wirkungen vor, erstreckt sich die Versicherung, wie sich aus Art 1.2.2 AFB 2018 (unvermeidliche Folge) ergibt, auf jede Form des Sachschadens, wenn ein adäquater Ursachenzusammenhang zum Blitzeinschlag besteht. Der Blitz braucht demnach nicht notwendig gerade in die bzw alle versicherten Sachen einzuschlagen, für die Versicherungsschutz begehrt wird.
3. Unter Überspannung wird eine zu hohe elektrische Spannung verstanden. Sie ist eine in elektrischen Netzen zB als Folge atmosphärischer Einwirkungen (vor allem Blitzschlag) kurzzeitig auftretende Spannung, die die Isolation elektrischer Geräte und Anlagen weit höher beansprucht als die Betriebsspannung.
4. Für das Vorliegen dieses sekundären Ri...