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ZVers 1, Jänner 2025, Seite 43

Kündigung einer Wohngebäudeversicherung

RSS-E 83/24

1. § 1 KSchG: Auch wenn eine Privatstiftung nach höchstgerichtlicher Judikatur nicht Unternehmerin kraft Rechtsform ist, ist daraus der Umkehrschluss, bei einer Privatstiftung handle es sich jedenfalls um einen Verbraucher, unrichtig.

2. Die bloße Behauptung, die Wohnungseigentümergemeinschaft sei Verbraucher, ist angesichts des Ersuchens des Versicherers, bestimmte Belege für die Verbrauchereigenschaft vorzulegen, nicht ausreichend, den Beweis der Verbrauchereigenschaft zu erbringen.

3. § 8 VersVG: Der Grundsatz von Treu und Glauben ist hier zugunsten des Versicherers auszulegen. Eine Klärung der Vertragslage durch den Versicherer ist dann nicht geboten, wenn der Versicherer eine Kündigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt begründet zurückgewiesen hat, solange sich die Kündigung wiederum nur auf denselben Kündigungsgrund stützt und - wie hier - keine neuen Tatsachen vorgebracht werden, die zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des Kündigungsgrundes herangezogen werden können. Ansonsten hätte es der Versicherungsnehmer in der Hand, mehrfach gleichlautende Kündigungen auszusprechen, bis der Versicherer, gegebenenfalls aufgrund verschiedener Empfängeradressen der Kündigung, eine der Kündi...

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