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ZVers 1, Jänner 2025, Seite 19

Rechtsschutzversicherung: Erfolgsaussichten

§§ 874 und 1295 ABGB

1. In der Rechtsschutzversicherung ist für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesses kein strenger Maßstab erforderlich. Es genügt, wenn eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolgs besteht.

2. Die Aktivlegitimation eines Vorbehaltskäufers ist zu bejahen.

S. 20 Aus der Begründung des OGH:

1. Der Kläger erwarb während des versicherten Zeitraums einen gebrauchten (Diesel-)PKW und suchte bei der Beklagten um Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Herstellerin an.

Aufgrund der Ablehnung der Deckung begehrt er im vorliegenden Verfahren die Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung eines auf §§ 874 und 1295 ABGB gestützten Anspruchs auf Ersatz des Minderwerts (30 % des Kaufpreises) sowie für eine Haftung für Spät- und Dauerfolgen gegen die Herstellerin wegen des Kaufs eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeliefert worden sei.

2.1. In der Rechtsschutzversicherung ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten kein strenger Maßstab anzulegen (RIS-Justiz RS0081929). Eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolgs genügt (RIS-Justiz RS0117144).

2.2.¦„Offenbar aussichtslos“ ist eine P...

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