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iFamZ 2, April 2014, Seite 74

Sachwalterbestellung anlässlich eines Scheidungsverfahrens

iFamZ 2014/55

§ 268 Abs 2 ABGB

Dass die Betroffene die Details des österreichischen Scheidungsrechts und damit zusammenhängende Fragen der Behauptungs- und Beweislast nicht kennt, rechtfertigt für sich genommen noch keine Sachwalterbestellung.

Die nunmehr 54-jährige Betroffene leidet an einer seit 1989 dokumentierten paranoiden Schizophrenie. (…) Das Erstgericht nahm die Schlussfolgerungen des bestellten Gerichtssachverständigen wörtlich in seine Begründung auf. Diese lassen sich dahin zusammenfassen, dass die Betroffene im Bewusstsein klar ist. Die Orientierung ist persönlich, situativ, örtlich und zeitlich gegeben. Ihre Konzentration lässt jedoch im Gesprächsverlauf nach. In der Vergangenheit kamen akute Suizidhandlungen und Fremdgefährdungen vor. Es besteht ein Eifersuchtswahn. Krankheitseinsicht fehlt. Sie wurde mehrfach, zuletzt im April 2013, nach dem UbG untergebracht. Die Verhandlungsfähigkeit und die medizinische Einsichts- und Urteilsfähigkeit sind gegeben. Aus psychiatrischer Sicht benötigt sie die Besachwalterung für finanzielle Angelegenheiten und die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden.

Die Sachwalterbestellung begründete das Erstgericht damit, dass die Betroffe...

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