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iFamZ 2, April 2014, Seite 81

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.

Akteneinsicht bei übergreifenden Verlassenschaftsverfahren – oder: Die Auswirkungen einer unterlassenen Ersatzerbenberufung

Folgender, leicht modifizierter Fall liegt einer aktuellen Verlassenschaftsabhandlung zugrunde: Die kinderlose F ist im April 2013 verstorben, und ihr ebenfalls kinderloser Ehegatte M ist im Juni 2013 – ohne eine Erklärung im Verlassenschaftsverfahren nach seiner vorverstorbenen Ehegattin abgegeben zu haben – nachverstorben. An nächsten Verwandten sind die jeweiligen Elternteile vorhanden, zu denen (was freilich ohne rechtliche Relevanz ist) jeweils seit Jahren kein Kontakt bestand. Beide Verstorbenen hinterlassen je eine letztwillige Anordnung, in der sie sich wechselseitig zu Erben einsetzen; Ersatzerbschaft ist keine vorgesehen. Bereits einige Monate vor ihrem Tod hatten die Verstorbenen getrennte Wohnsitze genommen und waren im Begriff, ihre Haushalte zu trennen. Die Eltern des M traten in einem ersten Schritt in dessen Verlassenschaftsverfahren die Erbschaft zur Gänze an und in einem zweiten Schritt in ihrer Eigenschaft als antrittserklärte Erben in der Verlassenschaft nach M auch die Verlassenschaft nach F. Den Eltern der F verbleibt bloß der Pflichtteilsanspruch in der Höhe von jeweils einem Achtzehntel.

So weit ist die Rechtslage unstrittig. Diese Konstellation zeigt, wie se...

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