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iFamZ 2, April 2014, Seite 89

Das psychotherapeutische Gutachten

Eine Brücke zu psychosozialen Fragestellungen bei Sachverständigengutachten

Ines Stamm

Der steigende Bedarf nach Expertisen für die Bereiche Therapiefähigkeit und Arbeitsfähigkeit, zu Prognosen im Bereich der Verhaltensänderung bei Sexualstraftäterinnen und -straftätern, zu Gefährlichkeits- und Risikoprognosen, zur Bindungs- und Beziehungsfähigkeit sowie zu Fragestellungen iZm bedingten Entlassungen im gerichtlichen Kontext hat die besondere Sachkunde von Psychotherapeutinnen attraktiv und bedeutsam gemacht. Weitere Fragestellungen für psychotherapeutische Sachverständige beziehen sich auf Gutachten in Pflegschaftsverfahren, zB im Rahmen von Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, sowie Gutachten in Sachwalter- und Unterbringungsverfahren.

I. Der eigenständige Beitrag der Psychotherapie im Sachverständigenwesen

Psychotherapie definiert sich als ein Fachgebiet, das eine nach einer gesetzlich anerkannten Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung psychosozial oder auch psychosomatisch bedingter Verhaltensstörungen und Leidenszustände mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden umfasst. Zu den Aufgaben zählen ua, die Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit zu förder...

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