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Das Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“
Von der (neuen) Möglichkeit, selbst zu entscheiden
Am hat nach umfangreichen Vorarbeiten die operative Phase des Modellprojekts „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ begonnen. An verschiedenen Standorten über ganz Österreich verteilt sollen die Sachwaltervereine im Rahmen eines ausführlicheren Clearings Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Personen und Alternativen zur Sachwalterschaft finden. Menschen mit Behinderungen sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben auch ohne Sachwalterschaft zu bewältigen.
I. Ausgangslage
Am ist in Österreich das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Kraft getreten. Art 12 UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen die Unterstützung zukommen zu lassen, die nötig ist, damit sie ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit ausüben können. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention beschloss die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan, der das BMJ zur Erarbeitung eines Modellprojekts „Unterstützte Entscheidungsfindung“ verpflichtet.
Nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch Menschen mit einer Beeinträchtigung selbst, Behi...