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iFamZ 2, April 2014, Seite 74

Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts

iFamZ 2014/54

§§ 279 Abs 1; 863 Abs 1 ABGB

Aus dem Wunsch einer betroffenen Person, im Fall einer zukünftigen Sachwalterbestellung einen bestimmten Rechtsanwalt zum Sachwalter zu machen, lässt sich weder eine ausdrückliche Bevollmächtigung dieses Rechtsanwalts noch eine schlüssig erteilte Generalvollmacht für sämtliche Angelegenheiten der Betroffenen ableiten. Es ist im Zweifel nicht von einer so weitreichenden Erklärung auszugehen, weil die Tätigkeit eines Sachwalters unter gerichtlicher Überwachung stattfindet und sich damit von jener eines privatrechtlich bevollmächtigten Generalvertreters gravierend aus der Sicht eines Vollmachtgebers unterscheidet. Inhaltlich stellt eine solche Erklärung eine Sachwalterverfügung dar.

Das Erstgericht bestellte für die Betroffene mit Beschluss vom einen Sachwalter für alle Angelegenheiten. Darin findet sich ua die Feststellung, dass weder Geschäfts- noch Vollmachtsfähigkeit der Betroffenen im Frühjahr/Sommer 2012 gegeben war und es ihr infolge ihrer Erkrankung (Demenz vaskulärer Genese) nicht möglich war, das Wesen einer Vollmacht zu erfassen, Vertretungshandlungen begleitend zu kontrollieren und eine Vollmacht nach sachlichen Kriteri...

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