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iFamZ 2, April 2014, Seite 58

Anrechnung der von der Hälfteeigentümerin zur Verfügung gestellten Wohnversorgung als Naturalunterhalt

iFamZ 2014/48

§ 231 ABGB nF = § 140 ABGB aF

Die Eltern des im Dezember 1996 geborenen SK sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, in dem nach dem Auszug der Mutter aus der Ehewohnung im Februar 2011 der Vater und der von ihm betreute SK leben.

Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zu monatlichen Unterhaltszahlungen in bestimmter Höhe ab (500 Euro ab ). Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Eine Anrechnung eines fiktiven Mietwerts lehnte es ab, weil der Vater sämtliche Zahlungen für diese Liegenschaft, insb die Rückzahlungen der für die Liegenschaft aufgenommenen Kredite, bestreite.

Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und trug dem Erstgericht eine neuerliche, nach Verfahrensergänzung zu fällende Entscheidung auf.

1. Hat der Unterhaltsberechtigte nicht für die Kosten der Wohnversorgung aufzukommen, so bedarf er regelmäßig nicht mehr des gesamten festgesetzten Geldunterhalts, um seinen vollständigen Unterhalt zu decken (RIS-Justiz RS0047254). Nach der jüngeren Rsp ist daher der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten vom Unterhaltspflichtigen überlassenen Wohnung wegen der damit verbundenen Verminderung des U...

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