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iFamZ 2, April 2014, Seite 82

Zuständigkeit zur öffentlichen Feilbietung eines mit Wohnungseigentum verbundenen nachlasszugehörigen Mindestanteils

iFamZ 2014/66

§ 12 WEG; § 1 GKG

Gem § 12 Abs 2 WEG ist eine öffentliche Feilbietung des nachlasszugehörigen Mindestanteils und des damit verbundenen Wohnungseigentums durch das Verlassenschaftsgericht vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine richterliche Entscheidung iSd § 1 Abs 2 Z 1 GKG, was eine Zuständigkeit des Gerichtskommissärs zur Vornahme der Feilbietung ausschließt.

Mit Beschluss des Bezirksgerichts Linz (…)wurde in Pkt 1. die Erbenstellung der Erben festgehalten sowie in Pkt 2. diesen der gesamte Nachlass nach der 2008 verstorbenen D. L. (…) quotenmäßig eingeantwortet. Zum Nachlass gehören auch 536/10.000tel Anteile an der Liegenschaft (…), mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung (…) untrennbar verbunden ist.

Mit Antrag vom (…) beantragen die Erben die Feilbietung der genannten Eigentumswohnung gem § 12 Abs 2 WEG und führen hiezu iW aus, die Erben seien zur gemeinschaftlichen Übernahme der Liegenschaft entsprechend dem erlassenen Einantwortungsbeschluss gem § 2 Abs 10 iVm § 13 WEG nicht legitimiert, weil höchstens zwei Eigentümer berechtigt seien, Partnerschaftswohnungseigentum zu begründen. Die Erben hätten sich über eine andere Aufteilung bzw Verwertung der Eigentumswohnung nicht einigen kö...

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