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iFamZ 2, April 2014, Seite 67

Modelle unterstützter Entscheidungsfindung

Vom Verhaltenskodex bis zu zum Representation Agreement

Michael Ganner

Die UN-Behindertenrechtskonvention zielt in allen Bereichen auf möglichst weitgehende Autonomie von Menschen mit Behinderungen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist der angestrebte Wandel von Vertreterentscheidungen – insb etwa im Sachwalterrecht – hin zu selbst getroffenen Entscheidungen der betroffenen Personen. Beim Fällen von Entscheidungen sind auch intelligente Menschen regelmäßig auf die Unterstützung von Beratern – zumeist sind das Angehörige und Freunde – angewiesen. Je wichtiger und komplizierter die Angelegenheit, umso mehr Beratung wird regelmäßig in Anspruch genommen. Allein der Erfolg ist dadurch nicht garantiert, sei es beim Wohnungskauf, bei der Wahl des neuen Fahrrades oder beim Kinobesuch. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es zumeist noch schwieriger, solche Entscheidungen zu treffen. Zusätzlich fehlt es ihnen oft an qualifizierten „Beratern“. Um auch diese Personen dazu zu befähigen, selbst informierte Entscheidungen zu treffen, bedarf es daher entsprechender Unterstützung.

I. Reformdiskurs im österreichischen Sachwalterrecht

Die derzeitige österreichische Rechtslage sieht zwar bereits eine möglichst umfassende Selbstbestimmung für betroffene Personen (inkl Wun...

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