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GesRZ 2, Februar 2012, Seite 146
Geänderter Jahresabschlussstichtag
Es ist keine rückwirkende Anmeldung oder Eintragung einer Änderung des Jahresabschlussstichtages möglich, auch wenn die Änderung vor dem neuen Stichtag beschlossen wurde.
OLG Wien , 28 R 44/11p