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GesRZ 2, Februar 2012, Seite 92

Deutschland: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

Julia Fragner und Matthias Schimka

Am ist das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom im deutschen Bundesgesetzblatt verkündet worden (dBGBl I S 2959). Das Gesetz ist größtenteils am in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist insb die Beseitigung der von der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) im Rahmen ihres Deutschland-Berichts vom festgestellten Defizite bei den geldwäscherechtlichen Normen im Geldwäschegesetz. Nachdem bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom (dBGBl I S 288) beabsichtigt wurde, aufsichtsrechtliche Defizite im Präventionssystem gegen Geldwäsche im Finanzsektor zu beseitigen, und der Vortatenkatalog des Straftatbestands der Geldwäsche durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) vom (dBGBl I S 676) erweitert wurde, sieht das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention zusätzliche Änderungen im Geldwäschegesetz und untergesetzliche Begleitmaßnahmen vor, um die Einhaltung der FATF-Standards sicherzustellen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland sicherer gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu m...

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