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Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2012
Am wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2012 – SchiedsRÄG 2012) zur Begutachtung versandt. Mit den geplanten Änderungen sollen der Instanzenzug für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch und der derzeit bestehende Rechtszug über drei Instanzen verkürzt werden. Beabsichtigt ist dafür eine Konzentration der Aufhebungsverfahren und sonstiger iZm dem Schiedsverfahren zu führender Gerichtsverfahren vor dem OGH als erste und letzte Instanz. Die Begutachtungsfrist endete am .
Der Entwurf ist online abrufbar unter:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00351/index.shtml