Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, Februar 2012, Seite 144

Zur Entlohnung des Treuhänders nach § 11 Abs 7 WAG 2007

§ 11 WAG 2007

§ 10 RATG

Für den Vergütungsanspruch des Treuhänders besteht keine besondere gesetzliche Regelung. Es kommt daher zu einer sinngemäßen Anwendung von § 10 Abs 5 RATG, wenn aus dem Antrag kein anderer Wert hervorgeht. Dabei ist grundsätzlich eine Anknüpfung an das repräsentierte nominelle Grundkapital der Gesellschaft und nicht an den Börsekurs vorzunehmen, die Höchstsätze der TP des RATG sind jedoch relevant.

OLG Wien , 28 R 251/10b

Daten werden geladen...