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EU: Vorschlag für das Statut einer Europäischen Stiftung
Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung vorgelegt, mit dem es Stiftungen leichter gemacht werden soll, unionsweit gemeinnützige Tätigkeiten zu fördern. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung einer „Europäischen Stiftung“, die neben den inländischen Stiftungen bestehen soll. Voraussetzung für eine solche Europäische Stiftung soll neben ihrer Gemeinnützigkeit und grenzüberschreitenden Tätigkeit auch das Bestehen eines Stiftungskapitals von mindestens 25.000 Euro sein. Für Europäische Stiftungen, für die unionsweit die gleichen Regeln gelten sollen, würde der Vorteil bestehen, innerhalb der EU leichter und kostengünstiger ihrer Tätigkeit nachkommen zu können. Die Europäischen Stiftungen sollen dem gleichen Steuerrecht wie rein inländische Stiftungen unterliegen:
Der Verordnungsvorschlag ist online abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/eu foundation/proposal_de.pdf