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EU: Mehr Qualität, Dynamik und Offenheit auf dem Markt für Abschlussprüfungen
Die Europäische Kommission hat am Vorschläge für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken, Versicherungsunternehmen und börsenotierten Gesellschaften gemacht, mit denen die Unabhängigkeit der Prüfer gestärkt und der Markt für Abschlussprüfungen dynamischer gemacht werden soll.
Vorgesehen sind ua folgende Maßnahmen:
Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaft: Beabsichtigt ist ein verpflichtender Wechsel (mit Ausnahmen) der Prüfungsgesellschaft nach sechs Jahren; danach besteht eine Karenzzeit von vier Jahren, bis die Prüfungsgesellschaft wieder bei dem Unternehmen tätig werden darf; bestellt ein Unternehmen mehrere Abschlussprüfungsgesellschaften, so kann die Dauer auf neun Jahre erhöht werden;
Verbot prüfungsfremder Leistungen;
obligatorische Ausschreibung bei der Wahl neuer Prüfungsgesellschaften;
Koordinierung der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
Die Vorschläge sind online abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/docs/reform/regulation_de.pdf