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GesRZ 2, Februar 2012, Seite 91

Deutschland: Bundeskabinett beschließt Reform des Aktienrechts

Julia Fragner und Matthias Schimka

Am hat das Bundeskabinett die Aktienrechtsnovelle 2012 beschlossen. Folgende Änderungen sind geplant:

  • Die Finanzierung von AGs soll flexibilisiert werden: So sollen künftig Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ausgegeben werden können. Weiters sollen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bei Wandelschuldverschreibungen nicht nur dem Gläubiger, sondern auch der Gesellschaft als Schuldnerin ein Umtauschrecht zu gewähren.

  • Die Beteiligungsstruktur von nicht börsenotierten AGs soll transparenter gemacht werden: Inhaberaktien sollen künftig nur noch verwendet werden, wenn die entsprechende Sammelurkunde dauerhaft bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt ist.

  • Einschränkung missbräuchlich nachgeschobener Nichtigkeitsklagen: Vorgesehen ist eine „relative“ Befristung von Nichtigkeitsklagen, ohne das Klagerecht der überwiegenden Mehrheit nicht missbräuchlich agierender Aktionäre unangemessen einzuschränken.

Schließlich sind zahlreiche Klarstellungen bestehender Zweifelsfragen sowie die Behebung von Redaktionsversehen beabsichtigt.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Er ist online abrufbar unter:

S. 92

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