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GesRZ 2, Februar 2012, Seite 146

Zwangsstrafe nach Offenlegung

§ 283 UGB

Eine Zwangsstrafe ist im ordentlichen Verfahren auch noch nach erfolgter Offenlegung zu verhängen.

OLG Wien , 4 R 134/11x, 4 R 135/11v

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