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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 385 Weisungen des Kommittenten

Manfred Büchele

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zurückweisungsrecht des Kommittenten
16
II.
Abweichungen
7, 8
III.
Schadenersatz
9, 10
IV.
Aufrechtes Kommissionsverhältnis
11, 12

I. Zurückweisungsrecht des Kommittenten

1

Der Kommissionär muss nach Abschluss des KommVertrags erteilte Weisungen des Kommittenten befolgen (Anknüpfung an § 384 Abs 1).Weisungswidrige Ausführungsgeschäfte des Kommissionärs braucht der Kommittent nicht für seine Rechnung gelten zu lassen, er hat insoweit ein ZurückweisungsR.

2

Zur Zurückweisung berechtigen nur Verstöße gegen sog rahmenbestimmende Weisungen (Regelung, welches tatsächl oder rechtl Geschäft der Kommissionär besorgen soll) oder gegen Anordnungen, mit deren Hilfe der Kommittent verbindl Einfluss auf die Ausführung der Komm nimmt.

3

Die Zurückweisung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss nicht unverzügl erfolgen (außer bei Verstoß gegen Preislimits), sonder...

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