Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 24 Fortführung bei Änderungen im Gesellschafterbestand

Klaus Jennewein

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
14
II.
Anwendungsbereich
5, 6
III.
Firmenfortführung nach Abs 1
710
IV.
Firmenfortführung nach Abs 2
1114

I. Allgemeines

1

Auch § 24 (wie § 22) dient der Erhaltung des in der Fa liegenden Werts und durchbricht Grundsatz der Firmenwahrheit; Normzweck ist die Erhaltung des Goodwill. Größtmögl Harmonisierung mit dem Wahrheitsprinzip ist geboten.

2

Fa darf nicht immer völlig unverändert fortgeführt werden, sondern muss stets der aktuellen Rechtsform entsprechen (§ 19).

3

Im Unterschied zu § 22 (Übergang auf einen anderen UntTräger) befasst sich § 24 mit Veränderungen in der Struktur des UntTrägers.

4

Ebenso wie § 22 ermöglicht § 24 Firmenfortführung, verpflichtet dazu aber nicht; wenn fortgeführt wird, dann grds unverändert (s Rz 2). Nachfolgezusatz kann beigesetzt werden.

Gem (histor) Wortlaut und Systematik ist § 24 grds ausschließl auf

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