UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 270a Höchstlaufzeit der fortlaufenden Bestellung bei Gesellschaften von öffentlichem Interesse
Literatur
Kraßnig, Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016, Die wesentlichen Neuerungen auf einen Blick, SWK 20/21/2016, 931; Sawerthal, Externe Rotation nach dem APRÄG 2016, ecolex 2016, 1080; Weinberger, Externe Rotation und Bestellung des Abschlussprüfers, ; S. Bydlinski/Köll/Milla/Reichel, Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – Praxiskommentar (2017); Kraßnig, Häufige Fehler bei der Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers und haftungsrechtliche Konsequenzen für den Aufsichtsrat, Aufsichtsrat aktuell 1/2018, 6.
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
Art 17 Abs 1 bis 6 EU-APVO limitiert die Höchstlaufzeit v Prüfungsmandaten für AP und PrüfungsGes v Unternehmen von öffentlichem Interesse. Unt v öff Int unterliegen nach Art 17 Abs 1 der EU-APVO einer Pflicht zur externen Rotation des AP nach einer Höchstlaufzeit v grds 10 Jahren.
2
Die Begrenzung der Laufzeit v Prüfungsmandaten führt zur verpflichtenden externen Rotation des AP. Diese Verpflichtung bedeutet, dass der AP nach einer be...