UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 262 Begriff
Literatur
Vaubel, Joint Ventures im Konzernabschluss (2001); Lauer, Gemeinsam geführte Unternehmen in Bilanz- und Gesellschaftsrecht (2006); Leitner-Hanetseder, Praxis der Kapitalkonsolidierung im Lichte aktueller Änderungsvorschläge, RWZ 2010, 45; Deloitte IFRS Centre of Excellence (www.iasplus.de), IASB regelt Teile der Konzernrechnungslegung neu, Juni 2011; Fröhlich, Praxis der Konzernrechnungslegung4 (2016); Küting/Weber, Der Konzernabschluss14 (2018).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Einzelfragen | ||
A. | Gemeinsame Führung | ||
B. | Maßgeblicher Anteil für die Konsolidierung | ||
C. | Besonderheiten bei der Konsolidierung | ||
III. | IFRS |
I. Allgemeines
1
Art 26 Bil-RL (zuvor Art 32 KA-RL) enthält die Def des GemUnt und sieht ein WahlR für die Anwendung der Quotenkonsolidierung vor. Diese wird für vertretbar gehalten, weil der K aktiv an der gemeinsamen Leitung mitwirke und an den Ergebnissen beteiligt sei; die Quotenkonsolidierung mache es mögl, die wirtschaftl Bedeutung dieser Verbindung im K zum Ausdruck zu bringen.
2
Der ö Gesetzgeber hat das Wahlrecht für die Anwendung der Quotenkonsolidierung übernommen. § 262 definiert die Voraussetzungen für die anteilmäßige Konsolidie...