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Zollschuld: Entstehung
• Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b erster Fall ZK betrifft das Entstehen einer Zollschuld, wenn eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren nicht erfüllt ist. - (Art. 204 ZK), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( u. w.)