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SWK 20, 15. Juli 2008, Seite R 40

Anzeigenabgabe Wien

Nur bei einer - unter Berücksichtigung der üblichen Zeitdifferenzen nahezu - gleichzeitigen Zugänglichmachung eines Druckwerkes in verschiedenen hebeberechtigten Gebietskörperschaften wird die Anzeigenabgabepflicht in jeder von ihnen ausgelöst. - (§ 1 Abs. 1 Wr. AnzeigenAbgG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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