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Anzeigenabgabe Wien
• Nur bei einer - unter Berücksichtigung der üblichen Zeitdifferenzen nahezu - gleichzeitigen Zugänglichmachung eines Druckwerkes in verschiedenen hebeberechtigten Gebietskörperschaften wird die Anzeigenabgabepflicht in jeder von ihnen ausgelöst. - (§ 1 Abs. 1 Wr. AnzeigenAbgG), (Abweisung)
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