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SWK 20, 15. Juli 2008, Seite 579

Die Vermietung von Luftfahrzeugen ins Ausland in der Umsatzsteuer

Welches gemeinschaftsrechtliche Fehlerkalkül greift bei einer fehlerhaften Umsetzung von EG-Richtlinien?

Reinhold Beiser

Der Beitrag analysiert die Vorstufenbefreiung nach § 9 Abs. 2 Z 1 UStG für die Vermietung von Luftfahrzeugen zur ausschließlichen Beförderung im Ausland auf nationaler und gemeinschaftsrechtlicher Ebene und erläutert dabei das vom EuGH entwickelte Fehlerkalkül im Fall einer fehlerhaften Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht der Mitgliedstaaten.

1. Der Sachverhalt

Luftfahrtunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich vermieten Luftfahrzeuge (Flugzeuge und/oder Hubschrauber) an ausländische Luftfahrtunternehmen, die die gemieteten Luftfahrzeuge für grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen im Ausland verwenden.

2. Die Frage

Ist die Vermietung von Luftfahrzeugen österreichischer Luftfahrtunternehmen zur grenzüberschreitenden Beförderung oder zur Beförderung im Ausland in Österreich umsatzsteuerpflichtig (20 % USt), oder greift die Vorstufenbefreiung nach § 9 UStG?

3. Die österreichischen Rechtsgrundlagen

Nach § 6 Abs. 1 Z 2, § 9 und § 12 Abs. 3 UStG sind bestimmte Umsätze für die Luftfahrt echt (mit Vorsteuerabzug des leistenden Unternehmers) umsatzsteuerfrei. Nach § 9 Abs. 2 Z 1 sind unter anderem umsatzsteuerfrei: " ... die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharte...

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