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SWK 20, 15. Juli 2008, Seite 40

Zoll: persönliche Gegenstände

Art. 232 Abs. 1 ZK-DVO erlaubt die Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung durch Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren", sofern es sich um persönliche Gebrauchsgegenstände handelt, die von Reisenden gemäß Art. 563 ZK-DVO eingeführt werden. - (Art. 232 Abs. 1 ZK-DVO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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