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SWK 20, 15. Juli 2008, Seite 155

Ein Verein, die Fußball-EM und der Verwaltungsgerichtshof

Vereinsbesteuerung einmal anders

Herbert Grünberger

Die ganz großen Ereignisse wie die Fußball-EM demonstrieren die perfekte Zusammenarbeit zwischen Verbänden (Vereinen) und Unternehmen. Aber auch im nationalen Sportbereich funktioniert die Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Abwicklung des Davis-Cups oder bei der Vierschanzentournee, bei der zwei Veranstaltungen in Österreich stattfinden. Diese Zusammenarbeit funktioniert auch im Kulturbereich: Man denke nur an die Wiener Festwochen, bei denen unter anderem auch Vereine ihre Leistungen darstellen. Im Sport- wie auch im Kulturbereich stellen die Vereine die Ausübenden und das Know-how bereit, während die Unternehmen in der Regel die Sachen (Veranstaltungsort, Kongresshalle, Stadion) einbringen. Wie ist diese Zusammenarbeit rechtlich zu qualifizieren?

1. Zusammenarbeit zwischen Verein und Unternehmen

Für die Fußball-EM wurde vom Land Kärnten das Stadion in Klagenfurt gebaut; es gibt die Sprungschanzen in Innsbruck und Bischofshofen, im Kulturbereich die Konzertsäle und Theater. Immer findet sich das gleiche Strickmuster: Ein Verein erbringt seine Leistung an einem Standort, der von einem Dritten (Unternehmen, öffentliche Hand) beigestellt wird, und zahlende Zuschauer (bzw. Zuhörer),...

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