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Betriebsaufgabe bei Verschwinden des Inhabers
Betriebsaufgabe bei Verschwinden des Inhabers (§ 24 EStG)
Die Flucht eines Landwirtes unter Zurücklassung von Zetteln mit der Anweisung der Betriebsauflösung bewirkt keine sofortige Aufgabe eines aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebes. Erforderlich ist drüber hinaus die Umsetzung des Entschlusses zur Betriebsaufgabe durch Veräußerung oder Entnahme der wesentlichen Betriebsgrundlagen (BFH , IV R5/056, BB 2007, 2779).