Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Zuständigkeiten
• Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf die Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelbehörde in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Sie darf beispielsweise nicht jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Hat die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch genommen, dann ist dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. - (§ 82 Vlbg. AbgVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0090)