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SWK 10, 1. April 2008, Seite 377

Abzugsteuern und deren abkommensrechtliche Entlastung

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Bei im Abzugsweg zu entrichtenden Steuern stellt sich regelmäßig die Frage, wie man in den Genuss der durch ein DBA gewährten Beschränkungen des Steuerabzugs kommen kann.

1. Abzugsteuern

Wenn in den Prozess der ertragsteuerlichen Abgabenerhebung und -abfuhr Dritte (neben dem Steuerpflichtigen und dem Fiskus) als "withholding agent" eingeschaltet werden, spricht man von Abzug- bzw. Quellensteuern ("withholding taxes"). Der zum Steuerabzug Verpflichtete wird dadurch - anders als beim umsatzsteuerlichen "Reverse-Charge"-Mechanismus - zwar nicht selbst zum Steuerschuldner, doch trifft ihn die Haftung für die ordnungsgemäße Erhebung und Abfuhr. Typische Beispiele im österreichischen Rechtssystem sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer (KESt) sowie die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG. Gerade in diesem Bereich kommt es aufgrund des oftmals formalistischen Regelwerks immer wieder zu Unsicherheiten und Regelverstößen, was sich auch in einer erhöhten diesbezüglichen Aufmerksamkeit der Betriebsprüfung niederschlägt. Vor allem wenn der innerstaatlich vorgeschriebene Steuerabzug durch DBA beschränkt oder zur Gänze beseitigt wird, stellt sich die Frage, welche Ebene verfahrensrechtlich vorgeht. In diesem ...

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