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SWK 10, 1. April 2008, Seite 63

Mehrwertsteuer: Europäische Kommission schlägt Maßnahmen zur wirksamen Betrugsbekämpfung vor

Als Teil eines Bündels bereits beschlossener und noch zu beschließender Legislativ- und Verwaltungsmaßnahmen zur wirksameren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs hat die Europäische Kommission am Vorschläge (KOM/2008/147) zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer angenommen. Ab 2010 sollen die Erhebung und der Austausch von Informationen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Umsätzen beschleunigt werden, um eine schnelle Aufdeckung von Karussellbetrug zu ermöglichen. Konkret soll der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, in dem ein innergemeinschaftlicher Umsatz bewirkt wird, und dem Zeitpunkt, zu dem die Information hierüber dem Mitgliedstaat, in dem die Steuer geschuldet wird, zur Verfügung steht, von derzeit drei bis sechs Monaten auf ein bis zwei Monate verkürzt werden. Text des Richtlinien- und Verordnungsvorschlags unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/COM(2008)147_de.pdf

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