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SWK 10, 1. April 2008, Seite 63

Verbesserte Hilfe bei Naturkatastrophen - zusätzliche Förderung

Im Ministerrat vom wurde eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes (479 BlgNR 23. GP) beschlossen, um angesichts der großen Schäden für die Land- und Forstwirtschaft durch Orkane in letzter Zeit rasche und effektive Hilfe bereitstellen zu können. Die Novelle sieht vor, dass der Finanzminister künftig die Mittel des Katastrophenfonds kurzfristig bis zur doppelten Dotierung aufstocken kann, wenn die ursprünglich im Budget für den Fonds vorgesehenen Mittel zur Abdeckung von Schäden nicht ausreichen. Bisher waren für solche Aufstockungen eigene Sondergesetze nötig. Die Novelle sieht auch eine Soforthilfe für die Forstwirtschaft vor: Die Errichtung von Nasslagern (um der massenartigen Ausbreitung von Schädlingen und einem Preisverfall auf dem Holzmarkt entgegenzuwirken) wird mit zusätzlichen 6 Mio. Euro unterstützt, von denen je 3 Mio. durch Bund und Länder getragen werden. Mit dieser Unterstützung können für Betroffene bis zu 40 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage, abgegolten werden.

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