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SWK 10, 1. April 2008, Seite 53

Das geplante Schenkungsmeldegesetz 2008

Die vorgesehenen Änderungen im tabellarischen Überblick

Bernadette Gierlinger und Eduard Müller

Mit dem am bis zur Begutachtung versandten Entwurf eines Schenkungsmeldegesetzes werden in Summe fünf verschiedene Gesetze geändert und zudem ein neues Gesetz erlassen.

1. Das Schenkungsmeldegesetz 2008 umfasst folgende Schwerpunkte

• Elektronisch (bei Zumutbarkeit) verpflichtendes Anzeigesystem von Schenkungen von Kapitalvermögen, Unternehmen(santeilen) und Beteiligungen sowie Sachvermögen ohne Grundstücke, wenn der Erwerber oder der Zuwendende im Inland ansässig ist.

• Von der Anzeigepflicht sind Erwerbe mit einem gemeinen Wert bis 75.000 Euro zwischen Angehörigen befreit, wenn die Grenze von Erwerben innerhalb eines Jahres nicht überschritten wird. Ansonsten beträgt die Meldegrenze 15.000 Euro, und es erfolgt eine Zusammenrechnung innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre. (Meldung also erst bei Überschreiten der Beträge von 15.000 bzw. 75.000 Euro).

• Die bisherigen Befreiungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sollen größtenteils auch bei der Schenkungsanzeigeverpflichtung greifen, und zudem sind übliche Gelegenheitsgeschenke bis zu einem gemeinen Wert von 1.000 Euro ebenfalls ausgenommen.

• Wird die Anzeige vorsätzlich nicht eingebracht, dann liegt eine Finanzordnungsw...

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