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SWK 10, 1. April 2008, Seite 396

Feststellungsbescheid an falschen Adressaten

Ergehen Feststellungs- und Umsatzsteuerbescheide nach Beendigung einer Miteigentümergemeinschaft mit der Bezeichnung "(Erstbeschwerdeführer) und Mitbesitzer", so können diese auch als Bescheid bezeichneten Schriftstücke keine Wirkung entfalten. Entscheidet die Abgabenbehörde 2. Instanz über eine Berufung in der Sache, obwohl die bekämpfte Erledigung keine Wirksamkeit erlangt hat, dann handelt die Behörde außerhalb ihrer Zuständigkeit. Die Bescheide waren wegen Unzuständigkeit aufzuheben (, 0132).

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