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Umsatzsteuerliche Behandlung von Seminar- und Tagungspauschalen eines Hotels
Mit Erkenntnis vom hat der VwGH einer weiteren Amtsbeschwerde Folge gegeben und eine Berufungsentscheidung des UFS aufgehoben, in der der begünstigte Steuersatz für Seminar- und Tagungspauschalen eines Hotels zuerkannt wurde. Es könne keine Rede davon sein, dass die den Veranstaltern bzw. Gästen verrechneten Seminarleistungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zur umsatzsteuerlichen Nebenleistung für die Gäste keinen eigenen Zweck, sondern vielmehr das Mittel darstellten, um die Beherbergungsleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (; gl. A. -F/06, auch zu Wellnessleistungen in Form von Packages).