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SWK 10, 1. April 2008, Seite 3

Grundabtretung im Zuge eines Bauansuchens als Enteignung

Grundabtretung im Zuge eines Bauansuchens als Enteignung (§ 30 EStG)

Der Bf. erwarb 1989 ein Grundstück und stellte im Zuge eines geplanten Mietwohnhausbaues einen Antrag auf Feststellung der Bebauungsbestimmungen. Dabei wurde ihm aufgetragen, einen Teil des Grundstückes zwecks Gehsteigbaues etc. abzutreten. S. 4Dieser Vorgang wurde vom FA nicht als Vermeidung eines behördlichen Eingriffes angesehen, weil der Bfr. den Antrag ja freiwillig gestellt und damit selbst die Folge herbeigeführt habe. Der VwGH betont, dass ein behördlicher Eingriff i. S. d. § 30 Abs. 3 Z 2 EStG auch dann vorliegt, wenn er sich infolge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des StPfl. eingeleiteten Verfahrens ergibt. Damit ist die Entschädigungszahlung nicht nach § 30 EStG zu versteuern ().

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